Ergreifen Sie die Initiative! Guter Schutz muss nicht teuer sein.
Gesetzlich Krankenversicherte wissen: Die Leistungen zu Behandlungen haben enge Grenzen und werden trotz steigender Beiträge immer weiter reduziert. In Zukunft ist deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch eine medizinische Grundversorgung zu erwarten. Wer sich in allen Lebensphasen um seine Gesundheit kümmern will, zahlt in den meisten Fällen extra dafür - das gilt auch für privat Krankenversicherte.
Schutz vor ambulanten Behandlungskosten mit dem MediGroup A Tarif - Übernahme der Zuzahlungen z. B. für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen.
Privatpatient im Krankenhaus - Der Tarif Gothaer MediGroup S bietet Ihnen die bestmögliche Versorgung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
Übernahme von Zahnersatzkosten mit dem MediGroup Z, erstklassige Versorgung für die Zahnbehandlung mit dem MediGroup ZB - oder kombiniert mit dem MediGroup Z Duo.
Krankheiten und Ausfallzeiten vemeiden - Der MediGroup V Tarif schließt mit seinen hochwertigen Leistungen die Vorsorgelücke, die in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Der Pflegefall kann jeden treffen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die im Pflegefall anfallenden Kosten zu decken.
Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung sind Sie im Falle eines Unfalls oder einer längeren Krankheit vor finanziellen Engpässen individuell geschützt.
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GKV Kassenpatient = feste Leistungen mit festem Eigenanteil | PKV Privatpatient = mögliche Leistungen, je nach Tarif | |
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Beim Arzt | Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte. | Die Behandlung erfolgt durch den Arzt Ihrer Wahl. |
Inanspruchnahme eines Facharztes nur nach Überweisung durch den Hausarzt. | Inanspruchnahme eines Facharztes auch ohne Überweisung. | |
Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge oder Höchstpreise. Zuzüglich gelten Eigenbeteiligungen von 10 Prozent der Kosten - mind. 5 Euro, max. 10 Euro. | Leistungsstarke Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenanteil. | |
Krankenfahrten (Kostenübernahme nur nach Genehmigung) 10 Prozent Eigenanteil des Preises - mind. 5 Euro, max. 10 Euro | Krankenfahrten ohne Eigenanteil | |
Keine Leistung für Brillen und Kontaktlinsen | Kostenerstattung von Brillen und Kontaktlinsen | |
Keine Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker | Übernahme der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen | |
Im Krankenhaus | Verpflichtung, das in der Einweisung genannte Krankenhaus zu nutzen. Bei Wahl eines anderen Krankenhauses sind die Mehrkosten selber zu tragen. | Freie Krankenhauswahl |
Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt (keine Einflussnahme möglich, keine Chefarztbehandlung). | Die Behandlung erfolgt durch den Chefarzt. | |
Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen. Das bedeutet zum Beispiel Unterbringung im Mehrbettzimmer. | Kostenübernahme für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer | |
Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr | Keine Zuzahlung zu den Krankenhausaufenthalten | |
Beim Zahnarzt | Anerkennung von Festzuschüssen für Zahnersatz. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund ab und orientiert sich an den Durchschnittskosten einer Regelversorgung. | Übernahme aller zahnärztlicher Leistungen (Prophylaxe, Zahnersatz, Behandlung, Kieferorthopädie inkl. Material- und Laborkosten - je nach Tarif). |
Bei Arbeitsunfähigkeit | 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn/Ihr Gehalt. Ab Beginn der 7. Woche wird Krankengeld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts und darf 90 Prozent nicht übersteigen. | Geleistet wird als Folge von Krankheiten oder Unfällen – ohne 78 Wochen-Begrenzung. |
Krankengeld wird für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. | Krankentagegeld darf mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. |