Betriebliche Krankenversicherung
Entdecken Sie, wie Sie mit der bKV erfolgreich sein werden.
- Kompetenz - seit 20 Jahren
- Beitragsstabil - seit Einführung der bKV
- Modular - freie Kombinierbarkeit
Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bKV, auch obligatorische bKV genannt, tragen Arbeitgeber*innen den finanziellen Aufwand der bKV. Im Gegenzug wird die Belegschaft ohne Gesundheitsprüfung mit einem altersunabhängigen Beitrag (sog. uniage) versichert. Gegen einen Beitragsaufschlag in Höhe von 5 % können Ausfallzeiten abgesichert werden. Das heißt, dass trotz längerer Arbeitsunfähigkeit, Pflege- oder Elternzeit Versicherungsschutz besteht. Übersteigen die bKV Monatsbeiträge zusammen mit anderen Benefits die 50€ Steuerfreigrenze nicht, bleiben die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
Alleinstellungsmerkmale
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Im Rahmen der arbeitnehmerfinanzierten bKV, auch fakultative (also freiwillige) bKV genannt, wählen und zahlen Arbeitnehmer*innen ihren eigenen Versicherungsschutz. Familienangehörige können sich ebenfalls ebenfalls mitversichern.
WICHTIG: Es ist ein eigenständiger Gruppenversicherungsvertrag erforderlich. Wir empfehlen, mit Abschluss jeder Arbeitgeberfinanzierung auch die Arbeitnehmerfinanzierung in Unternehmen zu installieren. Dies erfolgt gleichermaßen über die Checkliste.
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Und auch für 2025 garantieren wir für alle bKV Neugeschäftstarife in der Arbeitgeberfinanzierung die Beitragsstabilität.