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Die wirkungsvolle Therapie gegen ambulante Behandlungskosten

Gothaer MediGroup A


In der ambulanten Versorgung gibt es für gesetzlich Krankenversicherte viele Leistungsbereiche mit erheblichen Zuzahlungen oder Leistungseinschränkungen.
Einige Beispiel finden Sie in der folgenden Übersicht.

Arznei- und Verbandsmittel 10 % des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro (pro Arzneimittel, max. Kosten des Mittels)
Heilmittel, z.B. Massagen und Krankengymnastik 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen 10 % des Angabenpreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro; Verbrauchsmittel: 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf (evtl. zzgl. Mehrkosten über Festbetrag)
Fahrtkosten, z.B. bei Fahrten zu Strahlenbehandlung, Dialyse; Chemotherapie 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei Reha)

Außerdem gibt es immer häufiger Versorgungsbereiche in denen überhaupt keine Leistung durch die Krankenkassen vorgesehen sind. Beispielsweise für Sehhilfen oder alternative Behandlungsmethoden durch einen Heilpraktiker.

Wenn Sie persönlich keine Abstriche bei Ihrer gesundheitlichen Absicherung machen möchten und die unkalkulierbaren Zusatzkosten abgesichert seien sollen, dann sollten Sie Ihre gesetzliche Grundversorgung mit dem Zusatztarif MediGroup A der Gothaer ergänzen.

Klicken Sie hier für weitere Tarifinformationen.

Den detaillierten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.