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Arznei- und Verbandsmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro (pro Arzneimittel, max. Kosten des Mittels) |
Heilmittel, z.B. Massagen und Krankengymnastik | 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung |
Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen | 10 % des Angabenpreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro; Verbrauchsmittel: 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf (evtl. zzgl. Mehrkosten über Festbetrag) |
Fahrtkosten, z.B. bei Fahrten zu Strahlenbehandlung, Dialyse; Chemotherapie | 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei Reha) |
Außerdem gibt es immer häufiger Versorgungsbereiche in denen überhaupt keine Leistung durch die Krankenkassen vorgesehen sind. Beispielsweise für Sehhilfen oder alternative Behandlungsmethoden durch einen Heilpraktiker.
Wenn Sie persönlich keine Abstriche bei Ihrer gesundheitlichen Absicherung machen möchten und die unkalkulierbaren Zusatzkosten abgesichert seien sollen, dann sollten Sie Ihre gesetzliche Grundversorgung mit dem Zusatztarif MediGroup A
der Gothaer ergänzen.
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Den detaillierten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.