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Gothaer MediGroup Z Premium

Wählen Sie den Top-Schutz für Zahnersatz

Gothaer MediGroup Z Premium bietet Ihnen höchste Leistungen bei einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis inklusive Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen.

Unsere Leistungen und Beiträge im Überblick:

Wir erstatten Ihnen die Kosten für

- Zahnersatzmaßnahmen inklusive Inlays,
- Implantate ohne Begrenzung der Anzahl, inklusive Knochenaufbau,
- Material- und Laborkosten,
- Erstellen eines Heil- und Kostenplans
- Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Höchstsätze


Zahnersatz
Erstattungsfähig sind unter Anrechnung der Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung:

- 100 % der Kosten, wenn ausschließlich eine Regelversorgung beansprucht wird,
- bis zu 90 % der Kosten, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche    Vergütungsanteile enthält und eine ununterbrochene fünfjährige Vorsorge nachgewiesen    wird (ohne Nachweis: 85 %).
- 50%der Erstattungssätze ohne Vorleistung der GKV

In den ersten drei Versicherungsjahren (VJ) gelten folgende Höchstsätze für Zahnersatz.
- 750 Euro in den ersten beiden VJ
- 1.500 Euro in den ersten drei VJ
- 2.250 in den ersten vier VJ


Kieferorthopädiefür Kinder und Jugendliche*
- 100% der Höchstsätze ohne Vorleistung der GKV
- 50% der Höchstsätze, wenn die GKV vorleistet

Für Kieferorthopädie gelten folgende Höchstsätze:
- 200 Euro in den ersten beiden VJ
- 300 Euro in den ersten drei VJ
- 300 Euro ab dem vierten VJ pro Jahr

*Die Behandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.

Vergleichen Sie selbst:
Gothaer MediGroup Z Premium bietet Ihnen noch mehr.

Erstattungsbeispiele

Hier die Tarif Highlights:

Produktblatt zum ausdrucken oder downloaden.

Detaillierte Tarifbedingungen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Gothaer MediGroup Z Premium

Monatsbeiträge Gothaer MediGroup Z Premium

Altersgruppe Monatsbeiträge in EUR
  0 - 15 8,24
16-20 11,45
21-30 12,54
31-40 17,37
41-50 24,12
51-60 31,84
61-65 37,63
66-67 37,63

Von dem auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81., 91. Lebensjahres folgenden Monats ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen!