Ganz gleich ob Medikamente, Sehhilfen oder Naturheilverfahren:
Als gesetzlich krankenversicherter Patient müssen Sie mit immer mehr Zuzahlungen rechnen.
Arznei- und Verbandsmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro (pro Arzneimittel, max. Kosten des Mittels) |
Heilmittel, z.B. Massagen und Krankengymnastik | 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung |
Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen | 10 % des Angabenpreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro; Verbrauchsmittel: 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf (evtl. zzgl. Mehrkosten über Festbetrag) |
Fahrtkosten, z.B. bei Fahrten zu Strahlenbehandlung, Dialyse; Chemotherapie | 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei Reha) |
Gegen diese Belastungen gibt es jetzt mit dem Gothaer Tarif MediGroup A ein wirkungsvolles Gegenmittel.
Unsere Leistungen und Beiträge im Überblick:
Ambulante Ergänzung (ohne Alterungsrückstellung) für verbleibende Aufwendungen nach Vorleistung eines gesetzlichen Versicherungsträgers
100 % Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für:
- Verbandsmittel
- Arzneimittel
- Heilmittel (z.B. Massagen)
- Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle)
- Ambulante Transporte
100 % Erstattung für Sehhilfen bis zu 120 Euro pro Jahr
80 % Erstattung bei Heilpraktiker oder Naturheilverfahren durch Ärzte bis
zu 1.000 Euro pro Jahr
Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erstatten wir Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück:
- 3 Monatsbeiträge für ein leistungsfreies Kalenderjahr,
- 4 Monatsbeiträge für zwei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre,
- 5 Monatsbeiträge für drei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre.
Detaillierte Tarifbedingungen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Gothaer MediGroup A
Produktblatt zum ausdrucken oder downloaden.
Altersgruppe | Monatsbeiträge in EUR |
0 - 15 | 9,79 |
16-20 | 9,16 |
21-30 | 9,50 |
31-40 | 12,39 |
41-50 | 14,61 |
51-60 | 17,00 |
61-65 | 19,71 |
66-70 | 21,84 |
Von dem auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81., 91. Lebensjahres folgenden Monats ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen!