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Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) wird für das Jahr 2007 auf 47.700 Euro (entspricht monatlich 3.975,00 Euro) festgesetzt. Ab dieser Grenze ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.
Seitdem gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss von der Kasse erhalten, sind die Kosten, die sie privat bezahlen müssen, um 51 Prozent in die Höhe geschossen. Das ergab eine Studie der AOK Bayern, die 160 000 Heil- und Kostenpläne aus den Monaten Januar bis September 2005 ausgewertet und mit dem Vorjahr verglichen hat.
Sie zeigt einen sprunghaften Anstieg privater Mehrkostenvereinbarungen. Bei 55 Prozent der Behandlungen mussten Patienten nicht nur den gesetzlichen Eigenanteil von 35 bis 50 Prozent an der so genannten Regelversorgung bezahlen, sondern auch Mehrkosten, die nach der privaten Gebührenordnung der Zahnärtze abgerechnet wurden. 2004 waren noch etwa zwei Drittel aller Versorgungen ohne private Mehrkostenvereinbarungen.
Michael Leonhart, Pressesprecher der AOK Bayern nennt Gründe: Einerseits böten die Zahnärzte ihren Patienten offenbar verstärkt höherwertige Versorgungen an. Anderseits müssten Versicherte aber auch einzelne Leistungen heute privat zahlen, die früher Kassenleistungen waren. Das gilt beispielsweise für Teleskopkronen.
Quelle: Finanztest 1/2006
von Susanne Niemann
"Schon ein Jahr nach der Einführung des Festzuschusssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung ist mittlerweile jede dreißigste Zahnersatzneubehandlung eine mit Implantatkonstruktion. Das zeigt, wie fortschrittsfreundlich das System ist, und wie positiv die Patienten das aufnehmen". Diese Bilanz zog kürzlich der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz, zu den Auswirkungen des Anfang 2005 eingeführten Systems befundbezogener Festzuschüsse für Zahnersatz, mit dem gesetzlich Krankenversicherte erstmalig auch Zuschüsse für innovative Behandlungsmethoden wie Implantatversorgungen erhalten. Damit wird das ohnehin schon hohe Versorgungsniveau weiter gesichert. Fedderwitz: "Das bezieht sich ausdrücklich auch auf die Regelversorgung und schließt Härtefälle mit ein."
Im internationalen Vergleich, so Fedderwitz weiter, sei das Versorgungsniveau im deutschen Festzuschusssystem hervorragend: "In EU-Staaten wie Dänemark oder Italien ist Zahnersatz überhaupt nicht versichert. In der Schweiz oder Holland, dessen System im Moment in aller Munde ist, ist der Leistungskatalog viel eingeschränkter als bei uns. Mit unserem System sind wir vorneweg."
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
von Marc Sindorf
In der Diskussion um die aktuelle Gesundheitsreform gab Gothaer Konzernchef Dr. Werner Görg dem Deutschlandfunk ein Radio-Interview. Dabei warnt der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Versicherung vor Abschottungstendenzen gegenüber den privaten Krankenversicherungen.
Der Deutschlandfunk fasst Görg mit den Worten zusammen: "Man müsse im Gegenteil die privat organisierten, kapitalgedeckten Vorsorgesysteme stärken. Nur so könnten die steigenden Gesundheitskosten im Alter gedeckt werden".
Laut Dradio.de schalten 47 Prozent der Journalisten, 24 Prozent aller Politiker und 13 Prozent der deutschen Wirtschaftsmanager regelmäßig den Deutschlandfunk oder Deutschlandradio Kultur ein. Das Programm bietet nicht nur News, sondern Hintergrund aus Politik und Kultur, aus Deutschland und der Welt.
Hier haben Sie die Möglichkeit, das Original-Interview im mp3-Format zu hören.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) wird für das Jahr 2006 auf 47.250 Euro (entspricht monatlich 3.937,50 Euro) festgesetzt. Ab dieser Grenze ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.
Obwohl die Latte zum Wechsel in die PKV in den letzten Jahren von der Politik stetig höher gelegt wurde, verzeichnet die PKV einen relativ hohen Zulauf. Solange das politische Gerangel um Zwangsmitgliedschaften tatsächliche Reformen der GKV überlagert und bis dahin voraussichtlich Besitzstände in der PKV aufgebaut werden können, dürften sich noch einige ? heute freiwillig in der GKV versicherte ? Mitglieder den Absprung in die PKV überlegen. Sollte es später tatsächlich zu einer Bürgerversicherung oder anderen Zwangsmitgliedschaften kommen, scheint sogar die Rückkehr in die GKV gesichert.
Quelle: Krankenkassen direkt
Um eine höhere Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der kostenfreien Familienversicherung für Ehegatten zu erreichen, schlagen führende Sozialpolitiker von Union und SPD vor, ein "negatives Ehegattensplitting" einzuführen. Dies berichtet die Berliner Zeitung. Dazu würde das Einkommen von Eheleuten rein rechnerisch auf beide Partner hälftig verteilt. Von jeder Hälfte müsste dann jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ein Beitrag entrichtet werden. Die Mitversicherung von Kindern soll dagegen beitragsfrei bleiben.
Beitragsbemessungsgrenze wird ausgehebelt
Bei Doppelverdiener-Ehepaaren müssen schon heute zwei Beiträge entrichtet werden. Von einer entsprechenden Neuregelung wären somit insbesondere Einverdiener-Haushalte mit hohem Einkommen betroffen. Aktuell sieht das Gesetz in solchen Fällen nur einen Beitrag für beide Ehegatten vor, der zudem aus maximal 3.562,50 Euro (BBG 2006) berechnet wird. Künftig würden höhere Einkommen rechnerisch auf die Ehegatten verteilt, so dass aus bis zu 7.125 Euro (BBG x 2) Beiträge berechnet würden. Zwischen Einverdiener- und Doppelverdiener-Ehepaaren würde damit mehr Beitragsgerechtigkeit herrschen.
Beitragssenkung um bis zu 0,5 Punkte möglich
Dem Bericht der Berliner Zeitung nach schätzen Befürworter der Neuregelung die Beitragsmehreinnahmen auf rund fünf Milliarden Euro. Der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen könnte damit um rund 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Selbst wenn das Splitting nur auf kinderlose Ehepaare angewandt würde, könnte der Beitragssatz noch um 0,2 Punkte reduziert werden.
Laut Krankenkassen direkt, einer unabhängigen Infobörse zur Gesetzlichen Krankenversicherung, dürfen sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte auf eine Beitragssteigerung von bis zu 224 Euro im Monat einstellen, wenn ihr Einkommen die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen erreicht (gilt für Durchschnittsbeitragssatz von 13,3 Prozent). Würden die aktuellen politischen Pläne Realität, so steigen die Grenzen, bis zu denen das Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird, in der GKV auf das Niveau der Rentenversicherung von dann 5.250 Euro pro Monat. 2006 liegen diese "Beitragsbemessungsgrenzen" (BBG) in der GKV zunächst bei 3.562,50 Euro. Belastend wirkt sich zudem der geplante Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten aus.
Extremfälle: Über 900 Euro pro Monat mehr
Nimmt man die Pläne zur Erhöhung der BBG und die des Ehegattensplitting zusammen, kann der alleine dadurch bedingte Mehrbeitrag beim aktuellen durchschnittlichen Beitragssatz der Kassen schnell mehr als 900 Euro pro Monat betragen. Verheiratete Alleinverdiener mit einem Einkommen von mindestens 10.400 Euro zahlen dann statt 473,81 Euro (ein Beitrag für beide Ehepartner aus Einkommen bis 3.562,50 Euro) künftig 1.396,50 Euro (zwei Beiträge aus Einkommen bis 5.250 Euro).
Flucht in die private Krankenversicherung
Wer das nicht mitmachen will, sollte sich beeilen. Weil auch die Koalition um die Unattraktivität ihrer reformbedingten Einfallslosigkeit für Besserverdiener weiß, will sie gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Damit soll die Flucht in die private Krankenversicherung (PKV) dann auch für alle unmöglich werden, die zwischen 3.937,50 und 5.250 Euro verdienen. Erst wer mehr verdient, soll künftig noch in die PKV wechseln können. Auch 2002 hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenze zur Versicherungspflicht (die "Jahresarbeitsentgeltgrenze" - JAEG) überproportional angehoben. Damals wurde im Rahmen des Besitzstandes jedoch eine niedrigere zweite, "besondere" JAEG für alle eingeführt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in der PKV versichert waren. Verdichten sich die Koalitionspläne, ist erneut mit einer Fluchtwelle der Besserverdiener in die PKV zu rechnen.
Offenbarungseid einer großen Koalition
Das geplante "GKV-Zwangsabonnement" für einkommensstarke Kassenpatienten offenbart die politische Unfähigkeit zu notwendigen Reformen. Weder konjunkturelle Aspekte wie die Abkoppelung der Beiträge vom Faktor Arbeit, noch die demographische Situation in Deutschland (Vergreisung) werden durch die geplante reine Beitragserhöhung angegangen. Einnahmeerhöhungen statt Ausgabenbegrenzung und Strukturreform bleibt also auch unter Schwarz/Rot das Motto für die sozialen Sicherungssysteme. Die Chance einer historischen Mehrheit der künftigen Regierungsparteien sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat wäre damit - zumindest für die Sozialsysteme - verschenkt.
Das bisherige Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung soll nach dem Willen des Verbandes der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen (VdAK/AEV) für Arbeitnehmer künftig wegfallen. Dies forderte die Vorsitzende des VdAK/AEV, Dr. Doris Pfeiffer, nach Angaben der Deutschen Presseagentur. "Die solidarische Krankenversicherung kann nur weiter Bestand haben, wenn alle Arbeitnehmer darin versichert sind", so Pfeiffer. Nach Angaben der Verbandschefin entscheiden sich derzeit jährlich mehr als 200.000 gesetzlich Versicherte für die Private Krankenversicherung (PKV).
VdAK: Nach Übergangszeit Wahlrecht streichen
Um den ständigen "Abfluss zu den Privaten" zu stoppen und darüber eine Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erreichen, sollten nach einer "gewissen Übergangszeit" nur noch Beamte und Selbstständige als Privatpatient zum Arzt gehen dürfen. Aktuell steht dieses Recht auch noch Angestellten mit einem Bruttolohn von mindestens 3.937,50 Euro zu.
Koalitionsverhandlungen: PKV-Privileg für Beamte
Tatsächlich tendieren auch Union und SPD bei ihren Verhandlungen um eine große Koalition zur Krankenversicherungspflicht für alle. Für alle heißt in diesem Zusammenhang jedoch mit Ausnahme der Beamten und Selbstständigen. Würde man insbesondere die Beamten der Versicherungspflicht zur GKV unterwerfen, könnte man zwar Milliarden bei der staatlichen Beihilfe einsparen, viele Politiker und verbeamtete Ministerielle würden jedoch im selben Zug eine gegenüber Arbeitnehmern privilegierte Krankenversorgung aufgeben müssen.
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Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Einkommen von über 3.525,00 Euro pro Monat werden ab Januar 2006 höhere Beiträge an die Krankenkasse zahlen müssen. Doch auch in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung kündigen sich höhere Beiträge für Besserverdiener an. Grund ist ein aktueller Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2006. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) gelten unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates ab 2006 folgende Werte:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Bemessungsgrenze, bis zu der die Einkünfte bei der Berechnung des Kranken- und Pflegekassenbeitrags herangezogen werden, steigt im Jahr 2006 von aktuell 3.525,00 auf 3.562,50 Euro pro Monat oder 42.750,00 Euro jährlich (bundesweit). Nur was darüber hinaus verdient wird, ist für Arbeitnehmer und Selbstständige beitragsfrei. Die Anhebung der BBG wirkt für Gutverdiener also wie eine Beitragserhöhung.
BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung relevante BBG (West) für das Jahr 2006 wird 5.250 Euro/Monat betragen (2005: 5.200 Euro). Die BBG (Ost) beträgt im Jahr 2006 4.400 Euro/Monat, dieser Betrag entspricht aufgrund der geringen Lohnentwicklung im Jahr 2004 und der anzuwendenden gesetzlichen Rundungsregelung dem des Jahres 2005.
Besondere Pflichtgrenze (Besitzstand)
Die JAEG wurde im Jahre 2003 überproportional vom Gesetzgeber angehoben. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten JAEG versicherungsfrei waren (Besitzstand), wird die JAEG für das Jahr 2006 auf 42.750 statt 47.250 Euro festgesetzt. Dieser Wert ist identisch mit der BBG in der GKV.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung ist (In der Arbeitslosenversicherung und z.B. für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2006 auf 2.450 Euro/Monat (West) und 2.065 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (sowie Pflegepflichtversicherung), z. B. für die Festsetzung von Mindestbeiträgen für freiwillige Mitglieder gilt eine einheitliche Bezugsgröße für Ost und West in Höhe von 2.450 Euro/Monat.
Nach einer vom BMGS veröffentlichen Übersicht rechnet die Bundesregierung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik mit einem sinkenden Durchschnittsentgelt der Bürger: Das wird 2006 mit 29.304 Euro um 0,9 Prozent sinken (2005: 29.569 Euro).