Damit Sie beim Arzttermin nicht mehr draufzahlen
Ganz gleich ob Medikamente, Sehhilfen oder Naturheilverfahren: Als gesetzlich krankenversicherter Patient müssen Sie mit immer mehr Zuzahlungen rechnen. Gegen diese Belastungen gibt es ein wirkungsvolles Gegenmittel.
Schützen Sie sich vor ambulanten Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung AG und dies sogar zu Sonderkonditionen.

Bei ambulanten Behandlungen, also Behandlungen, nach deren Abschluss Sie sofort wieder nach Hause entlassen werden, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungslücken. So werden für Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräten gar kein Zuschüsse geleistet - weitere Hilfsmittel (z.B. Rollstühle) werden nur begrenzt bezuschusst.
Mit einer Ambulanten Zusatzversicherung werden nicht nur die Kosten für diese Hilfsmittel übernommen: ein besonderes Bestandteil des Tarifs umfasst die Erstattung alternativer Naturheilverfahren (z.B. Akupunktur, Massagen) und von Medikamenten.
Leistungsvergleich
MediGroup A | |
|---|---|
| Auch PKV-Versicherte | |
| Ärztliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | |
| Ärztlich empfohlene Arzneimittel (sog. grünes Rezept) | |
| Ambulante gesetzliche Zuzahlungen für Arznei-/ Verband-/ Heil-/ Hilfsmittel | 100 % |
| Sehhilfen | 100 %, max. 120 € pro Jahr |
| Naturheilverfahren durch Ärzte / Heilpraktiker inkl. Arzneimittel | 80 %, max. 1000 € pro Jahr |
| Garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | bis zu 5 Monatsbeiträge |
| Tarifliche Höchsterstattung | keine |
| Geltungsbereich | bis zu 6 Monate weltweit |
Beiträge (ab 14,94 €)
| Alter | Monatsbeiträge in Euro |
|---|---|
| 0-15 | 9,79 € |
| 16-20 | 9,16 € |
| 21-30 | 14,94 € |
| 31-40 | 21,23 € |
| 41-50 | 23,98 € |
| 51-60 | 25,54 € |
| 61-65 | 27,02 € |
| 66–67 | 28,72 € |
Von dem auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66. Lebensjahres folgenden Monats ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen!
Detailierte Informationen
AVB AB/KK 2009 (Teil 1 Bedingungen)
AVB MediGroup A (Teil 2 Bedingungen)
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ambulanz.
Ambulante Behandlungen sind ärztliche Behandlungen in einer Praxis oder Klinik, die ein Patient nur vorübergehend in Anspruch nimmt: Somit verlässt der Patient am gleichen Tag auch wieder den Behandlungsort. Ist eine Aufnahme ins Krankenhaus nötig, spricht man von stationärer Behandlung.
Gibt es ein Leistungsbeispiel?
Ein Erstattungsbeispiel finden Sie hier.
Werden mir Beiträge bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erstattet?
Ja, wir erstatten Ihnen folgende Beiträge bei Nichtinanspruchnahme:
Was sind Hufeland-Verzeichnis und GebüH?
Das Hufelandverzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft herausgegeben und aktualisiert. Es beinhaltet die von Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren anerkannten Naturheilverfahren und Heilmethoden.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist ein Verzeichnis, das die üblichen Durchschnittspreise für Heilpraktikerleistungen zusammenfasst. Es ist nur ein Verzeichnis – keine Ordnung wie die GOÄ. Es wurde seit 1985 nicht mehr inhaltlich oder kostenseitig angepasst.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als auch das Hufelandverzeichnis sind Leistungsverzeichnisse für Heilverfahren.
Was zählt alles zu "alternativen Heilmethoden"?
Welche weitere Services kann ich nutzen?
Unsere Meine Gothaer App stellt mit dem MediFon ein medizinisches Expertenteam an Ihre Hand, das telefonischen Rat zum Thema Gesundheit und Krankheit bietet.
Sie erhalten Unterstützung bei der Beantwortung allgemeiner medizinischer Fragen bis hin zu speziellen Themen wie zum Beispiel:
Zudem kann über die Arztsuche ein Arzt in Ihrer Nähe gefunden und direkt über die App ein Termin vereinbart werden.
Wie reiche ich Rechnungen ein?
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Rechnungen bei uns einzureichen:
1. Die schnelle, digitale Leistungseinreichung per Meine Gothaer App
2. Die Leistungseinreichung per Post
Sie haben hier die Möglichkeit einen individuellen Erstattungsantrag zu erstellen und auszudrucken.